• Foto: C.Stadler/Bwag
Stubenberg
am See
Kontakt | Parteienverkehr

Umweltförderungen gültig ab 01.01.2026 (gem. Beschluss des Gemeinderats am 12.12.2025):
Grundlage:

  • Hauptwohnsitz des Liegenschaftseigentümers in Stubenberg
  • bei mehreren Eigentümern pro Liegenschaft kann die Förderung nur 1 Mal beantragt werden.
  • Benützungsbewilligung für das Objekt und Bauanzeige bzw. für die Genehmigung für die Anlage muss vorliegen
  • Beantragung mit Vorlage der Rechnung und spätestens 6 Monate ab Auszahlung der Landesförderung
  • Förderung nur alle 20 Jahre beantragt werden

Solaranlagen:
40 % der nachgewiesenen öffentlichen  Förderungen - max.  € 500,00 / Anlage und Liegenschaft

Photovoltaikanlagen:
€ 150,00 pro kWp -  max.  € 1.200,00 / Anlage und Liegenschaft
- Nachweis der erfolgten Installation

Biomasse-Heizanlagen:
40 % der nachgewiesenen öffentlichen Förderungen  - max. €  1.200,00 / Anlage und Liegenschaft

Erd- oder Luftwärmepumpen
40 % der nachgewiesenen öffentlichen Förderungen – max.  € 1.000,00 / Anlage und Liegenschaft

Asphaltierte Haus-, Hof- und Gewerbezufahrten
werden mit € 8,00 pro Quadratmeter finanziell unterstützt. (Berechnung: max. Wegbreite 3,0 Meter von der öffentlichen Straße/Weg bis zum Garagentor/Eingang)

Fahrsicherheitstraining:
Das Fahrsicherheitstraining der Führerscheingruppe „B“ wird von der Gemeinde mit Euro 100,00 unterstützt.

Lehrlingsförderung:
Stubenberger Betriebe, welche einen Stubenberger Jugendlichen (w/m) ausbilden, erhalten eine jährliche Förderung von € 350,00. Die Förderung wird auf Antrag des Lehrbetriebes am Ende eines jeden Lehrjahres ausbezahlt.

Förderung Topticket für Studierende (HWS) (gem. Gemeinderatsbeschluss vom 02.10.2025)

  • Haupwohnsitz in der Gemeinde Stubenberg
  • € 150,- pro Semester
  • Altersgrenze für das Studententicket: bis max. 25 Jahre
  • Vorlage der Studienbescheinigung
  • Kopie des Toptickets samt Zahlungsbestätigung
     

Förderung Nichtübertragbarer Klimatickets für Stubenberger (HWS) (gem. Gemeinderatsbeschluss vom 02.10.2025)

  • Haupwohnsitz in der Gemeinde Stubenberg
  • € 100,00 pro nichtübertragbarem Klimaticket
  • Kopie des Klimatickets samt Zahlungsbestätigung
     

Antragsformular im Gemeindeamt erhältlich!

+4331768822E-Mail