Umweltförderungen gültig ab 01.01.2026 (gem. Beschluss des Gemeinderats am 12.12.2025):
Grundlage:
Solaranlagen:
40 % der nachgewiesenen öffentlichen Förderungen - max. € 500,00 / Anlage und Liegenschaft
Photovoltaikanlagen:
€ 150,00 pro kWp - max. € 1.200,00 / Anlage und Liegenschaft
- Nachweis der erfolgten Installation
Biomasse-Heizanlagen:
40 % der nachgewiesenen öffentlichen Förderungen - max. € 1.200,00 / Anlage und Liegenschaft
Erd- oder Luftwärmepumpen
40 % der nachgewiesenen öffentlichen Förderungen – max. € 1.000,00 / Anlage und Liegenschaft
Asphaltierte Haus-, Hof- und Gewerbezufahrten
werden mit € 8,00 pro Quadratmeter finanziell unterstützt. (Berechnung: max. Wegbreite 3,0 Meter von der öffentlichen Straße/Weg bis zum Garagentor/Eingang)
Fahrsicherheitstraining:
Das Fahrsicherheitstraining der Führerscheingruppe „B“ wird von der Gemeinde mit Euro 100,00 unterstützt.
Lehrlingsförderung:
Stubenberger Betriebe, welche einen Stubenberger Jugendlichen (w/m) ausbilden, erhalten eine jährliche Förderung von € 350,00. Die Förderung wird auf Antrag des Lehrbetriebes am Ende eines jeden Lehrjahres ausbezahlt.
Förderung Topticket für Studierende (HWS) (gem. Gemeinderatsbeschluss vom 02.10.2025)
Förderung Nichtübertragbarer Klimatickets für Stubenberger (HWS) (gem. Gemeinderatsbeschluss vom 02.10.2025)
Antragsformular im Gemeindeamt erhältlich!