Pos. 1) Solaranlagen:
40 % der nachgewiesenen öffentlichen Förderungen - max. € 500,00 / Anlage
Pos. 2) Photovoltaikanlagen:
Bei Nachweis der erfolgten Installation beträgt die Gemeindeförderung € 150,00 pro kWp - max. € 1.500,00 / Anlage
Pos. 3) Biomasse-Heizanlagen:
40 % der nachgewiesenen öffentlichen Förderungen - max. € 1.400,00 / Anlage
Pos. 4) Erd- und Luftwärmepumpen in Kombination mit Solarthermie-, Photovoltaikanlagen oder Biomasseheizungen:
40 % der nachgewiesenen öffentlichen Förderungen – max. € 1.000,00 / Anlage
Pos. 5) Innovative Heizsysteme im Rahmen der umfassenden Sanierung:
Bei Nachweis einer umfassenden Sanierung bzw. des installierten Heizsystems, werden oa. Heizsysteme Pos.1) bis Pos. 4) von der Gemeinde mit dem jeweiligen Maximalbetrag gefördert.
Haus-, Hof- und Gewerbezufahrten
werden mit € 8,00 pro Quadratmeter finanziell unterstützt. (Berechnung: max. Wegbreite 3,0 Meter von der öffentlichen Straße/Weg bis zum Garagentor/Eingang)
Fahrsicherheitstraining:
Das Fahrsicherheitstraining der Führerscheingruppe „B“ wird von der Gemeinde mit Euro 100,00 unterstützt.
Lehrlingsförderung:
Stubenberger Betriebe, welche einen Stubenberger Jugendlichen (w/m) ausbilden, erhalten eine jährliche Förderung von € 350,00. Die Förderung wird auf Antrag des Lehrbetriebes am Ende eines jeden Lehrjahres ausbezahlt.
Förderung Topticket für Studierende (HWS) (gem. Gemeinderatsbeschluss vom 02.10.2025)
Förderung Nichtübertragbarer Klimatickets für Stubenberger (HWS) (gem. Gemeinderatsbeschluss vom 02.10.2025)