Förderungen
Pos. 1) Solaranlagen:
40 % der nachgewiesenen öffentlichen Förderungen - max. € 500,--/Anlage
Pos. 2) Photovoltaikanlagen:
Bei Nachweis der erfolgten Installation beträgt die Gemeindeförderung € 150,-- pro kWp - max. € 1.500,--/Anlage
Pos. 3) Biomasse-Heizanlagen:
40 % der nachgewiesenen öffentlichen Förderungen - max. € 1.400,--/Anlage
Pos. 4) Erd- und Luftwärmepumpen in Kombination mit Solarthermie-, Photovoltaikanlagen oder Biomasseheizungen:
40 % der nachgewiesenen öffentlichen Förderungen – max. € 1.000,--/Anlage
Pos. 5) Innovative Heizsysteme im Rahmen der umfassenden Sanierung:
Bei Nachweis einer umfassenden Sanierung bzw. des installierten Heizsystems, werden oa. Heizsysteme Pos. 1) bis Pos. 4) von der Gemeinde mit dem jeweiligen Maximalbetrag gefördert.
Haus-, Hof- und Gewerbezufahrten
werden mit € 8,00 pro Quadratmeter finanziell unterstützt. (Berechnung: max. Wegbreite 3,0 Meter von der öffentlichen Straße/Weg bis zum Garagentor/Eingang.
Fahrsicherheitstraining:
Das Fahrsicherheitstraining der Führerscheingruppe „B“ wird von der Gemeinde mit Euro 100,-- unterstützt.
Lehrlingsförderung:
Stubenberger Betriebe, welche einen Stubenberger Jugendlichen (w/m) ausbilden, erhalten eine jährliche Förderung von € 350,--. Die Förderung wird auf Antrag des Lehrbetriebes am Ende eines jeden Lehrjahres ausbezahlt.
TAXI-Gutscheine sind im Gemeindeamt erhältlich:
- für Stubenberger Jugendliche (w/m) im Alter von 16 - 20 Jahren
- pro Jugendlichen (w/m) werden sechs Gutscheine pro Jahr im Wert von je fünf Euro ausgegeben
- pro Fahrt kann max. ein Gutschein pro Person eingelöst werden
- der Ausstiegsort muss ausschließlich im Gemeindegebiet Stubenberg liegen und ist auf dem Gutschein zu vermerken
Förderung für Studierende mit Hauptwohnsitz (HWS) in der Gemeinde Stubenberg, bei Erfüllung folgender Voraussetzungen:
1. Vorlage einer Studienbescheinigung,
2. pro Semester max. € 150,-- je Studierenden oder
2. den Gesamtaufwand für "Öffentliche Verkehrsmittel" je Semester, bei Vorlage sämtlicher Fahrtenscheine (Rechnungen).